Norwegen gehört zwar nicht zur EU, ist aber über den Europäischen Wirtschaftsraum eng mit dem EU-Binnenmarkt verbunden. Trotzdem gilt es aus EU-Sicht umsatzsteuerlich als Drittland. Für ausländische Online-Händler bedeutet das: Lieferungen nach Norwegen unterliegen besonderen Umsatzsteuer- und Zollregelungen. E-Commerce-Händler, die norwegische Privatkunden beliefern, haben dabei zwei grundsätzliche Optionen, um die norwegische Mehrwertsteuer (Merverdiavgift) korrekt abzuführen: das klassische Modell der Fiskalvertretung oder das VOEC-Verfahren. Im Folgenden werden beide Modelle erläutert und ihre Vorteile, Pflichten und Voraussetzungen gegenübergestellt.
Fiskalvertretung in Norwegen
Um in Norwegen steuerpflichtige Lieferungen ausführen zu können, müssen ausländische Unternehmen sich ab einem bestimmten Umsatz registrieren lassen. Die allgemeine Registrierungsschwelle liegt bei 50.000 NOK Umsatz innerhalb von 12 Monaten. Überschreitet ein ausländischer Händler diese Schwelle mit Verkäufen an norwegische Kunden, muss er sich im norwegischen Umsatzsteuerregister eintragen. Dies erfolgt in der Regel durch die Registrierung eines sogenannten NUF („Norwegisch registriertes ausländisches Unternehmen“) und der Bestellung eines lokalen Fiskalvertreters.
Ist die Registrierung abgeschlossen, erhält das Unternehmen eine norwegische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Organisasjonsnummer mit Endung „MVA“). Fortan muss es regelmäßig norwegische Umsatzsteuererklärungen abgeben – dies erfolgt zweimonatlich (alle zwei Monate). Der ausländische Händler führt dann die norwegische Umsatzsteuer für seine Verkäufe ab und kann im Gegenzug Vorsteuer ziehen.
Wichtig: Erfolgen die Lieferungen an Endkunden ohne Nutzung des VOEC-Schemas, muss die Einfuhr in Norwegen zollrechtlich abgewickelt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass entweder der Kunde die Einfuhrumsatzsteuer bei Erhalt zahlt oder der Händler (bzw. sein Fiskalvertreter) die Waren verzollt und die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet.
Eine Besonderheit Norwegens ist das Verrechnungsmodell für die Einfuhrumsatzsteuer: Ist ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr bereits im norwegischen Umsatzsteuerregister eingetragen, braucht die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze nicht bar gezahlt zu werden. Stattdessen deklariert der Importeur die fällige Umsatzsteuer in seiner nächsten Umsatzsteuer-Meldung und kann sie dort gleichzeitig – vorbehaltlich der üblichen Voraussetzungen – als Vorsteuer geltend machen. Dadurch entfällt die Vorfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer für registrierte Unternehmen. Nicht registrierte ausländische Firmen können dieses Modell hingegen nicht nutzen und müssen die Einfuhrumsatzsteuer bei der Verzollung zahlen (mit nachträglicher Erstattungsmöglichkeit über den Vorsteuerabzug).
VOEC-Verfahren: Vereinfachte Registrierung für E-Commerce
Seit 2020 gibt es in Norwegen das VOEC-Verfahren („VAT On E-Commerce“) – ein vereinfachtes Umsatzsteuer- und Zollverfahren speziell für ausländische Onlinehändler. Es richtet sich ausschließlich an Lieferungen an Privatpersonen (B2C) und gilt für sogenannte Kleinsendungen mit einem Warenwert unter 3.000 NOK pro Artikel. Überschreitet der Warenwert diese Grenze, greift VOEC nicht; dann ist die reguläre Verzollung notwendig. Ausgenommen vom VOEC sind außerdem bestimmte Warengruppen wie Lebensmittel und Waren, die Verbrauchsteuern unterliegen (z.B. Alkohol oder Tabak).
Ein ausländischer Händler, der Waren über VOEC an norwegische Endverbraucher verkauft, muss sich beim norwegischen Finanzamt registrieren und erhält eine VOEC-Nummer. Die Registrierungspflicht greift – analog zur normalen Registrierung – ab 50.000 NOK Umsatz innerhalb von 12 Monaten. Nach erfolgreicher Registrierung berechnet der Händler die norwegische MwSt (derzeit 25%) direkt beim Verkauf an den Kunden und weist die VOEC-Nummer auf der Sendung aus. Die Lieferung passiert dann den Zoll ohne Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer oder Zölle, da diese bereits über das VOEC-System abgedeckt sind. Der Händler meldet und entrichtet die vereinnahmte Umsatzsteuer im VOEC-Verfahren quartalsweise an die norwegischen Behörden.
Vorteile des VOEC-Modells: Durch VOEC entfällt der Aufwand einer formellen Fiskalvertretung und die Verzollung jeder einzelnen Kleinsendung. Händler vermeiden, dass Kunden bei Lieferung noch Steuern zahlen müssen – was die Kundenzufriedenheit erhöht. Außerdem sind im VOEC-Rahmen bis 3.000 NOK Warenwert keine Zollabgaben fällig. Für den Händler vereinfacht sich die Administration, da lediglich eine quartalsweise Online-Meldung der Umsätze erforderlich ist.
Pflichten und Voraussetzungen: VOEC darf nur für B2C-Warenlieferungen unterhalb der Wertgrenze genutzt werden. Der Händler muss die 25% norwegische MwSt im Preis ausweisen und an den Fiskus abführen. Eine Registrierung ist spätestens bei Überschreiten von 50.000 NOK Jahresumsatz nach Norwegen erforderlich. Zudem müssen Sendungen korrekt mit VOEC-Nummer deklariert werden, damit der Zoll sie als VOEC-Sendungen erkennt. Hält sich ein Händler nicht an die VOEC-Vorgaben (z.B. Versand höherwertiger Artikel ohne Verzollung), drohen Nachforderungen; bei systematischem Verstoß kann die Teilnahme am VOEC-System entzogen werden.
Gegenüberstellung: Fiskalvertretung vs. VOEC in Norwegen
| Aspekt | Fiskalvertretung (klassisch) | VOEC-Verfahren |
| Geltungsbereich | B2B und B2C, alle Warenlieferungen nach Norwegen | Nur B2C-Lieferungen, Warenwert < 3.000 NOK (keine Lebensmittel, Alkohol, etc.) |
| Registrierungsschwelle | 50.000 NOK Umsatz (12 Monate) | 50.000 NOK Umsatz (12 Monate) |
| Verzollung & Einfuhrumsatzsteuer | Normale Zollabfertigung je Sendung; Import-MwSt via Verrechnungsmodell möglich (keine Barzahlung für registrierte Unternehmen) | Keine reguläre Zollabfertigung für < 3.000 NOK; Import-MwSt bereits im Verkauf erhoben (VOEC) |
| Abrechnung der MwSt | Zweimonatliche Meldung und Zahlung; Vorsteuerbeträge können geltend gemacht werden | Quartalsweise Meldung und Zahlung; Vorsteuerbeträge können nicht geltend gemacht werden |
| Vorteile für Händler | Versand höherwertiger Waren möglich; Vorsteuerabzug inkl. Import-MwSt; volle Kontrolle über Versandkette | Vereinfachtes Verfahren für Kleinsendungen; schnelle Lieferung an Kunden ohne Zollverzögerung; reduzierte Verwaltungskosten |
| Nachteile / Aufwand | Höherer administrativer Aufwand (Registrierung, Fiskalvertreter, laufende Meldungen); Importformalitäten bleiben für niedrige Warenwerte bestehen | Begrenzung auf niedrige Warenwerte; bei Überschreiten der Grenze muss trotzdem verzollt werden; quartalsweise Meldung erforderlich |
Vergleich Norwegen vs. Schweiz bei der Fiskalvertretung
Nicht nur Norwegen, sondern auch die Schweiz ist ein attraktiver Markt außerhalb der EU. Beide Länder verlangen von ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuer-Registrierung, unterscheiden sich jedoch in den Details deutlich. In der Schweiz wird die Registrierung bereits erforderlich, sobald ein Unternehmen weltweit mindestens 100.000 CHF Umsatz erzielt und davon irgendeinen Umsatz in der Schweiz hat. Die schweizerische MwSt muss dann durch den ausländischen Lieferanten erhoben werden. Dabei ist immer ein in der Schweiz ansässiger Fiskalvertreter zu bestellen, und es muss eine finanzielle Sicherheit (i.d.R. Bankbürgschaft oder Depot) hinterlegt werden. Die Abrechnung erfolgt in der Schweiz meist vierteljährlich (quartalsweise). Eine wichtige Differenz zur norwegischen Regelung betrifft die Einfuhrumsatzsteuer: In der Schweiz muss die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich an der Grenze entrichtet werden. Der Fiskalvertreter (oder Importeur) bezahlt beim Zoll die Steuer, die anschließend im Rahmen der MwSt-Meldung als Vorsteuer zurückgefordert werden kann. Norwegen hingegen kennt – wie oben dargestellt – ein System, bei dem registrierte Unternehmen die Einfuhrabgabe direkt über die Umsatzsteuermeldung verrechnen können. Dieses Reverse-Charge-ähnliche Modell erspart in Norwegen Zeit und Liquidität, da keine Vorfinanzierung der Steuer erforderlich ist. Ein solches Verrechnungsmodell existiert in der Schweiz nicht, was für Händler dort einen höheren Verwaltungsaufwand und Kapitalbindung bedeutet.
Fazit
Für E-Commerce-Händler, die den norwegischen Markt bedienen möchten, ist die Wahl des richtigen Umsatzsteuer-Modells entscheidend. Das klassische Fiskalvertretungs-Modell ist unverzichtbar für Waren mit höherem Wert und B2B-Geschäfte, bringt jedoch administrativen Aufwand mit sich. Das VOEC-Verfahren bietet bei geeigneten Produkten eine attraktive Vereinfachung für B2C-Kleinsendungen und reduziert Zollhürden. Bei sorgfältiger Beachtung der jeweiligen Pflichten – von Registrierungsgrenzen bis zur korrekten Deklaration – können Händler so eine reibungslose Expansion nach Norwegen sicherstellen. Im Vergleich zur Schweiz zeigt sich, dass Norwegen aus Händlersicht mit dem VOEC und dem Verrechnungsmodell bei der Einfuhr einige Erleichterungen bietet.