Amazon schaltet die Schweiz wieder live – Das Warten hat sich gelohnt!

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Verkäufer mit einer Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt-Nummer) können seit dem 26. Oktober 2022 über das Exportprogramm Versand wieder durch Amazon Waren in die Schweiz liefern.

Wenn Sie Ihre gültige Schweizer USt.-Nummer sowie die Adresse ihres Schweizer Fiskalvertreters im Seller Central eingetragen haben, stehen Ihre berechtigten „Versand durch Amazon“-Angebote in den EU-Stores von Amazon automatisch auch Schweizer Kunden zum Kauf zur Verfügung.  

Schweizer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Schweizer Steueradresse in Seller Central anzeigen oder eingeben.

Nach dem Schweizer Umsatzsteuergesetz (Versandhandelsregelung gültig seit 1. Januar 2019) müssen in- oder ausländischen E-Commerce-Unternehmen für Verkäufe die Umsatzsteuer anmelden, berechnen und abführen, wenn sie pro Kalenderjahr über 100 000 CHF Umsatz aus Verkäufen geringwertiger Güter von außerhalb der Schweiz an Kunden innerhalb der Schweiz generieren.

Wenn dies auf Sie zutrifft, sind Sie verpflichtet im Seller Central eine gültige Schweizer USt.-Nummer und eine Schweizer Steueradresse anzugeben. Wenn Sie diese Informationen nicht bereitstellen, können Ihre Verkäufe mit Versand durch Amazon in die Schweiz bis zum nächsten Geschäftsjahr ausgesetzt werden. Eine umsatzsteuerrechtliche Registrierung in der Schweiz kann GJS Fiscal innerhalb von wenigen Wochen einrichten.

Sobald Sie in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, gelten alle Verkäufe, die von außerhalb der Schweiz an Kunden in der Schweiz geliefert werden im Sinne der Umsatzsteuer als Inlandslieferungen. Dazu zählen auch Sendungen mit hohem Wert, bei denen der Einfuhrsteuerbetrag über 5 CHF liegt. Registrierte eCommerce Unternehmen müssen für alle Verkäufe von Waren, die an Schweizer Kunden geliefert werden, die Schweizer Umsatzsteuer abführen.

Es wird empfohlen, Ihre Steuerinformationen regelmäßig in Seller Central zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie auf dem neuesten Stand sind. Wenn Sie in der Schweiz nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sind oder Ihre Registrierungsnummer nicht mehr gültig ist, müssen Sie Ihre Angaben in Seller Central aktualisieren.

Wie werden die Einfuhrumsatzsteuer und Zölle in der Schweiz berechnet?

Amazon koordiniert die Abrechnung der Einfuhrumsatzsteuer und Zölle, die für Sendungen mit Versand durch Amazon gegebenenfalls fällig werden. Für die Einfuhrabfertigung werden Ihnen keine Gebühren berechnet und Sie müssen während Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung keine Einfuhrumsatzsteuer anfordern. Bitte beachten Sie, dass Sie im Zuge der Anmeldung zum Programm „Export außerhalb der EU über Versand durch Amazon“ den allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen und Amazon erlauben, ein Aufschubkonto für die Begleichung der Einfuhrumsatzsteuer und der Zölle zu verwenden.

Verkäufer, die über ein eigens Fullfilment versenden möchten, müssen sicherstellen, dass sie die Versandart „Delivery Duty Paid“ (geliefert verzollt, DDP) im Seller Central verwenden. Sie sind für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer auf Sendungen mit hohem Wert verantwortlich. Diese Einfuhrumsatzsteuer kann im Rahmen der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung über die Fiskalvertretung zurückgefordert werden.

GJS Fiscal erteilt Ihnen gerne weitere Informationen zu Ihren steuerlichen Pflichten in der Schweiz. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gleich mit einer langjährig erprobten und amazonfähigen eCommerce Fiskalvertretung in der Schweiz zur Verfügung.

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